Allgemeine Geschäfts- und Mandatsbedingungen
der KORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 13, 18437 Stralsund
Präambel
Für sämtliche – auch zukünftigen – Vertragsverhältnisse zwischen dem bzw. den Mandanten / der Mandantin (nachfolgend insgesamt „Mandant“) und der KORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 13, 18437 Stralsund (nachfolgend „Kanzlei“, gemeinsam mit dem Mandanten „Parteien“), die die rechtliche Beratung und/oder Vertretung in Rechtsangelegenheiten zum Gegenstand haben, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen.
1. Zustandekommen des Mandatsvertrages
1.1. Anfragen an die Kanzlei (insbesondere per Brief, Fax, E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch) sowie die auf der Internetseite „www.kora-kanzlei.de“ dargestellten Dienstleistungen der Kanzlei sind für sämtliche Parteien unverbindlich. Ein Mandatsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn der Mandant der Kanzlei ausdrücklich einen Auftrag zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen erteilt und die Kanzlei die Mandatsübernahme bestätigt. Dies erfolgt in der Regel durch Unterzeichnung der Vollmacht durch den Mandanten.
1.2. Das Mandatsverhältnis wird ausschließlich zwischen der Kanzlei und dem Mandanten begründet.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten
Es finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Mandatsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Umfang und Durchführung des Auftrags
3.1. Die Kanzlei stützt ihre Dienstleistungen auf die vom Mandanten erteilten Informationen sowie die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente und behandelt diese als zutreffend, vollständig und ordnungsgemäß. Ausdrücklich nicht zum Umfang des Auftrages gehört die Prüfung, ob die bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Dokumente richtig, vollständig oder ordnungsgemäß sind. .
3.2. Die Kanzlei schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten anwaltlichen Dienstleistung, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs.
3.3. Die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen erfolgt nur auf Grundlage eines gesonderten, hierauf gerichteten Auftrags des Mandanten, den die Kanzlei ausdrücklich angenommen hat.
3.4. Der Auftrag wird grundsätzlich der Kanzlei als Ganzes und damit allen in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälten erteilt. Die Kanzlei ist befugt, zur Bearbeitung des Mandats sorgfältig ausgewählte freie Mitarbeiter sowie sonstige fachkundige Dritte hinzuzuziehen.
3.5. Die Bearbeitung des Mandats erfolgt ausschließlich auf Grundlage deutschen Rechts.
4. Kommunikation
4.1. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen ihm und der Kanzlei sowie zwischen der Kanzlei und Dritten im Zusammenhang mit dem Mandat per Telefax, E-Mail, Post, sowie über den Messenger-Dienst „WhatsApp“ erfolgen kann. Der Mandant stellt sicher, dass er seine eingehenden Nachrichten mindestens einmal täglich abruft und unbefugten Dritten keinen Zugriff hierauf gewährt.
4.2 Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für technisch bedingte Verzögerungen oder Nichtübermittlungen von Nachrichten, unabhängig vom jeweiligen Versandweg.
4.2. Stellt die Kanzlei dem Mandanten einen Zugang zu einem Mandantenportal zur Verfügung, über das Informationen und Unterlagen zum Mandat bereitgestellt werden, ist der Mandant dazu verpflichtet, diesen Bereich regelmäßig zu kontrollieren und dort hinterlegte Daten bei etwaigen Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
4.3. Der Mandant hat der Kanzlei Änderungen seiner Anschrift sowie seiner Kommunikationsdaten (insbesondere Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Zeiträume, in denen der Mandant vorübergehend nicht erreichbar ist. Bis zum Eingang einer entsprechenden Änderungsmitteilung darf die Kanzlei auf die zuletzt bekannten Daten vertrauen; Mitteilungen an diese Kontaktdaten gelten als zugegangen.
5. Pflichten des Mandanten
5.1. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats setzt die entsprechende Mitwirkung des Mandanten voraus. Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei sämtliche für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen und Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sodass der Kanzlei eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Gleiches gilt für die Mitteilung sämtlicher Vorgänge und Umstände, die für die Mandatsbearbeitung von Bedeutung sein können.
5.2. Während des laufenden Mandats unterlässt es der Mandant, ohne vorherige Abstimmung mit der Kanzlei selbständig mit Gerichten, Behörden, (Rechtsschutz-)Versicherungen, der Gegenseite oder deren Vertretern in der Angelegenheit zu kommunizieren.
5.3. Kann ein vom Mandanten vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, hat der Mandant dies der Kanzlei mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
6. Vergütung und Abrechnung
6.1. Die Vergütung der Kanzlei richtet sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem für die Angelegenheit maßgeblichen Gegenstandswert.
6.2. Wird dem Mandanten Beratungshilfe bewilligt, sind hierdurch alle der Kanzlei im Zusammenhang mit der betreffenden Angelegenheit gegenüber dem Mandanten entstehenden Gebühren und Auslagen abgegolten. Eine darüberhinausgehende Berechnung von Kosten gegenüber dem Mandanten ist ausgeschlossen.
6.3. Etwaige Kostenerstattungsansprüche oder sonstige Ansprüche des Mandanten gegen Gegner, die Staatskasse oder andere erstattungspflichtige Dritte werden in Höhe der Vergütungs- und Kostenansprüche der Kanzlei im Voraus an die Kanzlei abgetreten. Der Mandant ermächtigt die Kanzlei, die Abtretung gegenüber dem Zahlungspflichtigen offen zu legen. Die Kanzlei nimmt die Abtretung mit Abschluss des Mandatsvertrages an.
6.4. Zahlungen Dritter (z.B. der Gegenseite, von Rechtsschutzversicherern oder anderen Kostenschuldnern), die im Zusammenhang mit dem Mandat eingehen, verwahrt die Kanzlei bis zur Beendigung des Mandats als Fremdgeld zugunsten des Mandanten, soweit diese Beträge nicht mit offenen Forderungen der Kanzlei auf Vergütung, Auslagen oder Zinsen aus derselben oder einer anderen Angelegenheit des Mandanten verrechnet werden.
6.5. Der Mandant bestätigt mit Abschluss des Mandatsvertrages, dass dieser auf die Erstellung einer Abrechnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG verzichtet und den Erhalt von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 7 UstG wünscht.
6.6. Mehrere Mandanten, die in derselben Angelegenheit vertreten werden, haften der Kanzlei für die Vergütungs- und Auslagenansprüche als Gesamtschuldner.
7. Verschwiegenheit und Datenschutz
7.1. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sowie sämtliche Mitarbeiter unterliegen den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.
7.2. Der Mandant entbindet die Kanzlei von der Verschwiegenheitspflicht, soweit dies für eine sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlicher und administrativer Hinsicht erforderlich oder zweckmäßig ist, gegenüber folgenden Empfängern: (Rechtsschutz-)Versicherungen; an dem Mandat beteiligte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und sonstige Berater; externe EDV-Dienstleister und Zertifizierungsstellen; die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei; Finanzbehörden sowie sonstige staatliche Stellen.
7.3. Der Mandant ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kanzlei die zur ordnungsgemäßen Durchführung und Verwaltung des Mandats erforderlichen personenbezogenen Daten elektronisch erfasst, speichert, nutzt und verarbeitet.
7.4. Der Mandant willigt mit Abschluss des Mandatsvertrags darin ein, dass die Kanzlei die zur sachgerechten und effizienten Bearbeitung und administrativen Abwicklung des Mandats erforderlichen personenbezogenen Daten an die KORA Services GmbH übermittelt, damit diese die Daten elektronisch speichert, nutzt und verarbeitet. Schließt der Mandant einen Finanzierungsvertrag mit der KORA Services GmbH ab, umfasst diese Einwilligung zudem die Weitergabe der für die Durchführung des Finanzierungsvertrags notwendigen Daten an die KORA Services GmbH.
7.5. Der Mandant hat die Datenschutzbedingungen der Kanzlei zur Kenntnis genommen und stimmt diesen zu.
7.6 Der Mandant kann der Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Informations- oder Werbezwecken jederzeit widersprechen.
8. Widerrufsbelehrung (ausschließlich für Verbraucher)
8.1. Beauftragt der Mandant die Kanzlei als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – d.h. als natürliche Person zu Zwecken, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können – und kommt der Mandatsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Fax, Webseite, Post) zustande, steht dem Mandanten ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
8.2. Der Verbraucher kann den Mandatsvertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.3. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Mandant die Kanzlei (KORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 13, 18437 Stralsund, Tel.: 03831/303500, Fax.: 03831/3035029; E-Mail: info@kora-kanzlei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Mandatsvertrag zu widerrufen, informieren. Der Mandant kann hierfür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht verpflichtend ist.
8.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Mandant die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
8.5. Widerruft der Mandant den Mandatsvertrag wirksam, erstattet die Kanzlei alle vom Mandanten erhaltenen Zahlungen einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mandant eine andere Art der Lieferung als die von der Kanzlei angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Widerrufserklärung bei der Kanzlei eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Kanzlei dasselbe Zahlungsmittel, das der Mandant bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Dem Mandanten werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
8.6. Hat der Mandant verlangt, dass die Kanzlei mit der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Mandant der Kanzlei im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Mandatsvertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
8.7. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Kanzlei die vertraglich geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Mandant ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Kanzlei vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Kanzlei verliert.
8.8. Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Mandatsvertrag widerrufen möchten, können Sie folgendes Musterformular verwenden.Dieses können Sie kopieren und per E-Mail oder auf einem sonstigen Versandweg (bspw. Per Post oder Fax) an die Kanzlei senden. Füllen Sie Folgendes bitte aus:
An
KORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Jungfernstieg 13
18437 Stralsund
E-Mail: info@kora-kanzlei.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Mandatsvertrag.
– Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Mandatsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 und 2 ZPO, wird Stralsund als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis sowie aus damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen vereinbart. Dies gilt insbesondere, wenn der Mandant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
